Für die Vermarktung von Medizinprodukte existieren sowohl in der EU als auch im internationalen Rahmen Marktzugangsvoraussetzungen, die von der Risikoklassifizierung Ihres Medizinproduktes abhängen.
EUROPA
Die europäische Situation hat sich durch die Einführung der In Vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) und der Medizinprodukteverordnungen (MDR) in 2017 grundlegend geändert. Sie als Medizinprodukte-Hersteller müssen sich neuen Herausforderungen stellen wie z.B. den generell erweiterten Dokumentationspflichten, der starken Erweiterung der Durchgriffsrechte von benannten Stellen, den neuen Klassifizierungsregeln (IVD), den neuen Beauftragtenpositionen, den zusätzlichen Anforderungen an Klinische Studien vor der Vermarktung und „Post Market Clinical Follow-up“-Studien während der Vermarktung.
INTERNATIONALE SITUATION
Entscheidend für Ihre Vermarktungspläne sind die frühzeitige Festlegung der Zielmärkte und die Kenntnis der jeweiligen regulatorischen Anforderungen. Nur wenn Sie frühzeitig Ihre Registrierungs- und Zulassungsstrategie für Ihre jeweiligen Zielmärkte festlegen, können Sie die Vermarktung Ihres Medizinproduktes zeitnah nach dem Abschluss der Entwicklungstätigkeiten beginnen.
Die Anwendung der Medizinprodukte in Arztpraxen, Krankenhäusern und Kliniken wird durch das Abrechnungswesen bestimmt: die Anwendung Ihres Medizinproduktes wird den Krankenversicherungsträgern in Rechnung gestellt; der anwendende Arzt erhält eine Erstattung, deren Höhe sich nach der jeweiligen gültigen Abrechnungsziffer richtet.
medlaQ - Consulting für Medizinprodukte
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